Geltung und Vertragspartner
Diese AGB gelten für Verträge über Software, API-Services, Hosting, Storage, Domains und DNS mit Bernd Linder und Markus Kunkel, gemeinsam handelnd unter Everworkx. Individuelle Vereinbarungen und das jeweils ausgewählte Angebot gehen vor.
Vertragsschluss
Produktseiten und Preisangaben sind Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung. Eine Bestellung oder Aktivierungsanfrage wird erst durch Annahme von Everworkx, Freischaltung der Leistung oder gesonderte Bestätigung verbindlich. Eingabefehler können vor dem Absenden korrigiert werden.
Leistungen und Mitwirkung
Leistungsumfang ergeben sich aus Leistungsbeschreibung, Tarif und Vereinbarung. Kunden müssen richtige Angaben machen, Zugangsdaten schützen, geeignete Sicherungskopien vorhalten, sofern kein Backup ausdrücklich enthalten ist, und Leistungen rechtmäßig nutzen. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und nicht beherrschbare Umstände können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
Domains
Domainregistrierungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Regeln der jeweiligen Vergabestelle. Premiumpreise, lokale Präsenzpflichten und Registry-Bedingungen können gelten. Eine erfolgreiche Suche garantiert die Registrierung erst nach Bestätigung durch die Vergabestelle.
Preise, Abrechnung und Verzug
Es gelten die bei der Bestellung ausgewiesenen Preise und Abrechnungszeiträume. Verbrauchsabhängige Leistungen werden nach gemessener Nutzung berechnet. Domain- und Drittanbieterpreise können vor Aktivierung eine Bestätigung erfordern. Rechnungen sind zum angegebenen Termin fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Rechte.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Mindestlaufzeit und Verlängerungszeitraum ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Ist nichts angegeben, laufen wiederkehrende Leistungen monatlich und können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bei Domains können Fristen der Vergabestelle eine frühere Kündigung erfordern. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Mängel und digitale Produkte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Kunden stellen die zur Nachstellung und Behebung eines Fehlers zumutbar erforderlichen Informationen bereit. Zwingende Verbraucherrechte für digitale Produkte bleiben unberührt.
Haftung
Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, übernommenen Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung wird unbeschränkt gehaftet. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die jeweils anwendbare Widerrufsbelehrung, das Musterformular und eine etwaige Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn müssen vor der verbindlichen Bestellung gesondert bereitgestellt werden. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, ohne Verbrauchern zwingenden Schutz ihres Aufenthaltsstaates zu entziehen. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
API-Services, Zugangsdaten und Nutzungsmessung
API-Zugänge sind dem jeweiligen Kundenkonto zugeordnet. Keys und Tokens dürfen nicht veröffentlicht, übertragen oder zur Umgehung technischer Limits eingesetzt werden. Abrechenbare Aufrufe, Jobs, Batches und andere Einheiten werden nach dem Tarif gemessen. Durch die Kundenanwendung ausgelöste Wiederholungen können zusätzliche Nutzung erzeugen. Kunden sind für geeignete Timeouts, Wiederholungsgrenzen und Kostenkontrollen verantwortlich.
Zulässige Nutzung und Schutzmaßnahmen
Leistungen dürfen nicht für rechtswidrige Inhalte, Angriffe, Schadsoftware, Phishing, unverlangte Massenkommunikation, Rechtsverletzungen, unbefugte Scans, Limitumgehung oder Beeinträchtigungen von Systemen und Dritten genutzt werden. Everworkx kann betroffene Zugänge vorübergehend begrenzen oder sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr, Rechtsbefolgung oder zum Schutz von Infrastruktur und anderen Kunden erforderlich ist. Soweit die Umstände es erlauben, wird der Kunde informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
Hosting, Server, Storage und Backups
Bei selbstverwalteten Systemen ist der Kunde für Betriebssystemkonfiguration, Updates, Anwendungssicherheit und Datensicherungen verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich enthalten sind. Das Ausschalten einer Ressource beendet die Abrechnung nicht, solange die Ressource weiter zugeordnet bleibt. IP-Adressen und technische Zuordnungen können sich ändern, soweit dies betrieblich erforderlich ist. Enthaltener Traffic, Speicher und Ressourcenlimits ergeben sich aus dem gewählten Tarif.
Softwarelizenzen, Updates und Drittkomponenten
Software wird im in der Produktbeschreibung genannten Umfang lizenziert, nicht verkauft. Soweit nicht ausdrücklich erlaubt, sind Dekompilierung, Weiterverteilung, Entfernung von Schutzmechanismen und Nutzung außerhalb des lizenzierten Kontos oder Systems untersagt. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Update- und Supportzeiträume ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
Vertragsende, Export und Löschung
Vor Wirksamwerden der Beendigung müssen Kunden Daten exportieren, die sie behalten möchten. Nach Leistungsende können Zugänge deaktiviert und Kundeninhalte nach einer angemessenen technischen Abwicklungsfrist gelöscht werden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und vereinbarte Backupzeiträume bleiben unberührt. Domaintransfers erfordern rechtzeitige Mitwirkung und gegebenenfalls erforderliche Auth-Codes.
Auftragsverarbeitung für Kunden
Verarbeitet Everworkx im Rahmen der gebuchten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden, schließen die Parteien bei gesetzlicher Erforderlichkeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Weisungen, Betroffeneninformationen und Konfiguration der Leistung verantwortlich.
Unternehmer und Widerrufsrecht
Handelt ein Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, ist er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu. Richtet sich ein Angebot ausdrücklich nur an Geschäftskunden, bestätigt der Kunde diesen Status mit der Bestellung. Wer überwiegend zu privaten Zwecken bestellt, bleibt Verbraucher; zwingende Verbraucherrechte können durch diese AGB nicht ausgeschlossen werden.
Datensicherung in Verantwortung des Kunden
Für regelmäßige, vollständige und wiederherstellbare Sicherungen sämtlicher Daten, Konfigurationen und Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Sicherungen müssen unabhängig und außerhalb der von Everworkx bereitgestellten Systeme und Speicherorte aufbewahrt sowie insbesondere vor Änderungen, Updates oder Migrationen geprüft werden. Von Everworkx freiwillig angelegte Sicherungskopien, Snapshots oder Wiederherstellungsversuche sind ausschließlich freiwillige technische Zusatzmaßnahmen. Sie sind kein Bestandteil der geschuldeten Leistung, begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer, Vollständigkeit oder erfolgreiche Wiederherstellung und können jederzeit ohne Ersatz geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Der Kunde darf sie nicht als einzige Datensicherung verwenden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Diese Anlage wird ohne gesonderte Unterschrift Bestandteil des Hauptvertrags, sobald Everworkx personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Für Fragen der Auftragsverarbeitung geht sie den übrigen AGB vor.
AVV 1. Parteien und Rollen
Der Kunde ist Verantwortlicher und bestimmt Zwecke sowie wesentliche Mittel der Verarbeitung. Bernd Linder und Markus Kunkel, gemeinsam handelnd unter Everworkx, werden als Auftragsverarbeiter tätig und verarbeiten Daten nur zur Erbringung der vereinbarten Leistung und auf dokumentierte Weisung, soweit nicht Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats eine Verarbeitung verlangt.
AVV 2. Gegenstand und Dauer
Die Verarbeitung umfasst Bereitstellung und Betrieb von Hosting, Servern, Storage, DNS, E-Mail, Software, APIs, Monitoring, Support, Wartung, Sicherheit und zugehöriger Administration. Die Dauer richtet sich nach dem Hauptvertrag und einer technisch erforderlichen Löschungsfrist.
AVV 3. Art, Zweck, Daten und Betroffene
Vorgänge können Erheben, Speichern, Übermitteln, Auslesen, Ordnen, Protokollieren, Analysieren, Einschränken, Löschen und Wiederherstellen zur Leistungserbringung, Sicherheit, Fehleranalyse und Unterstützung umfassen. Verarbeitet werden können Kontakt-, Konto-, Kommunikations-, Inhalts-, Domain-, Kennungs-, Nutzungs-, Protokoll- und technische Verbindungsdaten. Betroffene können der Kunde, dessen Beschäftigte, Nutzer, Besucher, Kunden, Lieferanten und Kommunikationspartner sein. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und bei angemessenem Schutz verarbeitet werden.
AVV 4. Weisungen und rechtswidrige Weisungen
Der Hauptvertrag, die vom Kunden gewählte Konfiguration und Weisungen in Textform bilden die dokumentierten Weisungen. Everworkx informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach eigener Einschätzung gegen Datenschutzrecht verstößt, und kann sie bis zur Klärung aussetzen. Zusatzaufwand außerhalb der gebuchten Leistung kann nach Hinweis gesondert berechnet werden.
AVV 5. Vertraulichkeit und Zugriffe
Zur Verarbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten nur erforderliche Zugriffe. Everworkx setzt angemessene Zugangs-, Authentifizierungs- und Berechtigungskontrollen ein.
AVV 6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Risikogerechte Maßnahmen umfassen verschlüsselte Übertragung, Passwort-Hashing, rollenbasierte Zugriffe, angemessene Systemtrennung, Protokollierung, Patch- und Schwachstellenmanagement, Rate-Limits, Verfügbarkeitsschutz und Verfahren zur Wiederherstellung, soweit vertraglich bereitgestellt. Maßnahmen dürfen weiterentwickelt werden, ohne das vereinbarte Schutzniveau zu unterschreiten.
AVV 7. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der für die Leistung erforderlichen Hosting-, Rechenzentrums-, Netzwerk-, Domain-, E-Mail-, Sicherheits-, Support- und sonstigen technischen Dienstleister. Everworkx verpflichtet diese zu gleichwertigem Datenschutz. Wesentliche Änderungen werden, soweit zumutbar, im Kundenbereich oder in Textform angekündigt. Der Kunde kann aus begründetem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; besteht keine zumutbare Alternative, kann die betroffene Leistung von jeder Partei beendet werden.
AVV 8. Unterstützung, Betroffenenanfragen und Vorfälle
Unter Berücksichtigung der Verarbeitung und verfügbaren Informationen unterstützt Everworkx angemessen bei Betroffenenrechten, Sicherheitspflichten, Folgenabschätzungen und Behördenkonsultationen. Direkt eingehende Anfragen zu erkennbaren Kundendaten werden weitergeleitet. Verletzungen des Schutzes beauftragter Daten werden dem Kunden unverzüglich mit den verfügbaren Informationen gemeldet. Für Meldungen an Behörden und Betroffene bleibt der Kunde verantwortlich.
AVV 9. Nachweise und Kontrollen
Everworkx stellt die zum Nachweis erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang bereit. Kontrollen müssen verhältnismäßig, rechtzeitig angekündigt und während der Geschäftszeiten abgestimmt werden sowie andere Kunden und Geschäftsgeheimnisse schützen. Vorhandene Berichte und Dokumentationen sind vorrangig zu nutzen. Kundenspezifische externe Prüfungen und Zusatzaufwand können berechnet werden, sofern kein wesentlicher Verstoß von Everworkx festgestellt wird.
AVV 10. Rückgabe, Löschung und Sicherungskopien
Nach Ende der Hauptleistung werden beauftragte Daten nach Wahl des Kunden in einem verfügbaren Standardformat zurückgegeben, soweit vereinbart, oder gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. In technischen Sicherungszyklen verbleibende Daten werden der regulären Nutzung entzogen und im jeweiligen Zyklus überschrieben. Die Regelung zu freiwilligen Backups in diesen AGB begründet keine Pflicht zur Erbringung eines Backupdienstes.
AVV 11. Drittlandtransfers und Rangfolge
Übermittlungen außerhalb des EWR setzen einen zulässigen Transfermechanismus voraus. Everworkx kann insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen nutzen. Diese Anlage geht bei Widersprüchen für die Auftragsverarbeitung vor; im Übrigen gelten Hauptvertrag und AGB fort.